psychotherapeutinnen unterliegen der verschwiegenheitspflicht.
im erstgespräch werden u.a. die rahmenbedingungen für eine psychotherapie – dauer, intervalle, absageregelung etc. - besprochen.
das honorar für eine therapiesitzung (einzelstunde 50 minuten, paar- oder familiensitzung 100 min.) orientiert sich an den richtlinien des österreichischen bundesverbandes für psychotherapie. siehe: www.psychotherapie.at
bei einer entsprechenden indikation kann ein antrag auf teilrefundierung durch die krankenkasse (derzeit € 21.80 pro stunde) gestellt werden.
weitere informationen finden sie auch unter www.bmg.gv.at
